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VERRECHNUNG

 

Als Wahlärztin erhalten Sie von mir am Ende der Ordination eine Honorarnote, die Sie bei mir begleichen. Diese können Sie entweder bei Ihrer Krankenkasse oder bei Ihrer Privatversicherung einreichen. Von Ihrer Krankenkasse bekommen Sie einen Teil des Honorars zurück (80% bzw. bei manchen Leistungen - wie bei Mutterkindpassuntersuchungen - 100% des Kassentarifs), von Ihrer Privatversicherung zumeist den ganzen Betrag.